MIETBEDINGUNGEN
Ich empfehle bei Buchung immer den Abschluss einer STornoversicherung z.b. über die Europäische Reiseversicherung.
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang beim Vermieter wirksam.
Mit dem Rücktritt sind folgende Entschädigungen fällig:
Bis 7 Tage nach Buchung – gratis
Bis 90 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises, mindestens jedoch die Anzahlung.
Bis 60 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises, mindestens jedoch die Anzahlung.
Bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises, danach 100 % des Mietpreises.
Tritt der Feriengast nicht ausdrücklich vom Vertrag zurück, wird der gesamte Mietpreis fällig, selbst wenn der Feriengast keine Leistungen des Vermieters in Anspruch nimmt.
LEISTUNGEN:
Der Inhalt der vertraglichen Leistung des Vermieters ergibt sich aus der jeweiligen Preis für eine Haupt-, Zwischen- und Nebensaison gültigen Preisliste sowie den im Hausprospekt / auf der Homepage / der Werbeseite beschriebenen Ausstattungsmerkmalen.
MIETPREISE:
Die Mietpreise sind der jeweils für eine Haupt-, Zwischen- und Nebensaision gültigen Preisliste zu entnehmen – siehe Seite Preise.
Die angegebenen Preise verstehen sich exclusive Strom (nach Verbrauch), Gas (Pauschalpreis) Ortstaxe, Bettwäsche und Handtücher. Höhere Preise für Wochenendbuchungen sind in der Preisliste nicht angegeben, diese entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot.
Anzahlung 30% des Mietpreises bei Buchung mindestens jedoch 500,– Euro.
Restzahlung + 500,– Euro Nebenkostenpauschale bis 4 Wochen vor Anreise zu bezahlen.
Mit der Nebenkostenpauschale wird der Strom, das Gas und die Ortstaxe beglichen, der Restbetrag wird nach Kontrolle des Hauses per Überweisung an den Gast zurückgesendet.
NUTZUNG DES FERIENHAUSES:
Der Mieter hat das Ferienhaus schonend und pfleglich zu behandeln. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Preisliste /dem schriftlichen Angebot angegebenen Personenzahl (eine Person wird ab 0 Jahre gerechnet) genutzt werden. Bei Überbelegung hat der Mieter die Pflicht die überzähligen Personen dem Vermieter mitzuteilen. Der Vermieter hat darauf das Recht die Zusatzbelegung gemäß der Preisliste in Rechnung zu stellen.
Versicherungstechnisch wurde uns empfohlen eine Videoüberwachung um das Ferienhaus anzubringen. Dies dient dem Schutz des Hauses, vor allem in unbewohnten Zeiten.
Anreise ab 14.00 Uhr, Abreise bis 09.00 Uhr – oder nach Absprache.
Ich als Vermieter und Besitzer des Ferienhauses behalte mir das Recht vor das Ferienhaus jederzeit betreten zu dürfen!
GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG:
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibung des auf der Werbeseite / Homepage dargestellten Ferienhauses sowie für die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufenthaltes.
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht in einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit bestehen , ist auf das 3fache des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Tatsachen, die Schadenersatzansprüche zur Folge haben könnten, sind vom Mieter sofort dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter ist berechtigt, durch gleich- oder höherwertige Leistungen seine Verpflichtungen zu erfüllen.